25. Oktober 2019, 18:56 Uhr

Die Langgönser und die Kehrpflicht

25. Oktober 2019, 18:56 Uhr
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Von Rüdiger Soßdorf

Da haben am Mittwoch doch etliche Langgönser irritiert in ihrem Rathaus am St.-Ulrich-Ring vorgesprochen, als sie von der neuen Straßenreinigungssatzung gelesen haben, die demnächst kommt.

Denn die Bürger hatten vermutet, sie würden künftig zu mehr Reinigungsarbeiten als bislang herangezogen, als sie beispielsweise vernahmen, sie hätten nicht nur den Gehweg und die Rinnen, sondern auch noch bis zur Straßenmitte zu fegen. So steht es in der vom Hessischen Städte- und Ggmeindebund empfohlenen Mustersatzung, die in Langgöns zur Anwendung kommen soll. Steht da aber nicht erst seit gestern drin: Das Fegen bis zur Fahrbahnmitte galt in Langgöns auch schon vorher. Übrigens nicht nur dort. Ganz viele der mehr als 420 hessischen Städte und Gemeinden haben sich an dieser Mustersatzung orientiert, wenn sie geregelt haben, wann, wie und wo zu kehren ist. Bürgermeister Marius Reusch bat denn umgehend, den missverständlichen Eindruck zu korrigieren, die Gemeinde würde hier die Bürger zu etwas Neuem oder mehr nötigen. Das sei mitnichten der Fall. - Hiermit geradegerückt, werter Herr Bürgermeister! Reusch will den Bürgern denn auch noch mal Info über die neue Kehrsatzung zukommen lassen, auf dass es keine Missverständnisse mehr gibt.

Das könnte bestimmt nicht nur in Langgöns eine hilfreiche Handreichung sein, denn wer kennt schon die genauere Regeln, wann zu fegen und in welchem Maß der Schnee zu beseitigen ist? Gerade Städter, die aufs Land ziehen, tun sich gelegentlich damit schwer. Denn Gießen fegt für seine Bürger; kassiert dafür aber automatisch einen kleinen Obolus. (so)



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