Leipzig/Wölfersheim - Der Umweltschutzverband BUND erhofft sich im Streit um das geplante Rewe-Logistikzentrum in Wölfersheim eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht in Leipzig verhandelte gestern über eine Klage des BUND gegen das Regierungspräsidium Darmstadt. Dabei geht es um die Frage, ob Umweltverbände ein Klagerecht haben, wenn Planungsentscheidungen im Rahmen einer sogenannten Zielabweichung von geltenden Regionalplänen getroffen werden.
In den Vorinstanzen war der Umweltschutzbund mit seiner Klage gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies sie als unzulässig ab, weil der BUND gar nicht klagebefugt sei. Das Bundesverwaltungsgericht will sein Urteil morgen verkünden.
Die Gemeinde Wölfersheim hat für ein 30 Hektar großes Areal eine Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beantragt. In diesem Plan ist das Areal größtenteils als Vorrangfläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Regierungspräsidium hat grünes Licht gegeben.
Der BUND beklagt in erster Linie, dass keine alternativen Standorte für das Logistikzentrum geprüft worden seien. Werner Neumann, Landesvorstandsmitglied im hessischen BUND, sagte, die Planer hätten nicht einfach eine Ausnahmeentscheidung treffen dürfen, sondern sie hätten den Regionalplan ändern müssen. Solch ein Vorgehen ist aufwendiger, hätte dem BUND aber auch die Möglichkeit zur Klage gegeben. Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht dem BUND recht gibt, wird der Streit nicht endgültig entschieden sein. Die Frage, ob das -Logistikzentrum ein Fall für eine Regionalplanänderung ist, müsste dann noch einmal der VGH in Kassel prüfen. dpa