22. August 2020, 09:00 Uhr

Schwangerschaftsabbrüche

Erfolg für Gießener Ärztin Kristina Hänel

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel:hat vor Gericht erreicht, dass der Vergleich von Abtreibungen mit dem Holocaust verboten ist, sofern es um ihre Person geht.
22. August 2020, 09:00 Uhr
Karen_werner
Von Karen Werner
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel zieht am Freitag mit Rückendeckung von Demonstranten vor das Hamburger Landgericht. Sie erreicht dort, dass der radikale »Lebensschützer« Klaus Günter Annen etliche Beschimpfungen von seinen Internetseiten löschen muss. FOTO: DPA

Sie sei eine »Entartete«, stoße »das Tor zu Auschwitz weit auf« und begehe Verbrechen, die schlimmer seien als der Holocaust. Solche öffentlichen Beschimpfungen schmerzen die Ärztin Kristina Hänel seit Jahren. Künftig darf der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen die Gießenerin nicht mehr persönlich derart diffamieren. Das hat am Freitag das Landgericht Hamburg angekündigt. »Ich bin zufrieden«, sagte Hänel anschließend im GAZ-Gespräch.

Richterin Simone Käfer erläuterte die Einschätzung der Kammer, ein Urteil wird sie voraussichtlich am Montag verkünden. Schwangerschaftsabbrüche seien nicht mit der systematischen Ermordung von Menschen gleichzustellen.

Die Bezeichnung »Kindstöterin« bewertet das Gericht eher als zulässige Meinungsäußerung. Daraufhin nahm Hänel ihre Klage in diesem Punkt zurück. »Mir ist es wichtig, dass wir mit Anstand der Holocaust-Opfer gedenken«, erklärt die 64-Jährige - die in ihrer Freizeit jiddische Klezmer-Musik spielt - der GAZ.

Die nun verbotenen Sätze löschte Annen umgehend von seiner Seite. Das Gericht hat eine Entschädigung für Hänel in Aussicht gestellt; die Ärztin hatte 5000 Euro beantragt. Ob sie Geld erhält, sei fraglich, meint die Gießenerin. »Bisher hat er nie gezahlt.«

Hänel erklärte vor Gericht, es stelle für sie eine große Belastung dar, dass sie öffentlich als Verbrecherin hingestellt werde. Ihr Blick auf Morddrohungen habe sich seit dem Attentat auf den Kasseler Landrat Walter Lübcke verändert. Ihr sei bewusst, dass eine »Hetzjagd« im Internet zu tätlichen Angriffen führen könne.

Weder der Beklagte noch sein Anwalt waren erschienen, Der 1951 geborene Annen, der in Weinheim lebt, hat Hunderte Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte erstattet wegen »Werbung« für Abtreibung. Auf seinen Internetseiten babykaust.de und abtreiber. com stellt er 1200 Mediziner an den Pranger. Mehrere Gerichte untersagten in Einzelfällen KZ-Vergleiche, unter anderem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Die drastischen Beleidigungen seien bisher »aufgrund des Tabus zum Thema Schwangerschaftsabbruch« kaum ins öffentliche Bewusstsein gedrungen, sagt Hänel. Annen diffamiere nicht nur medizinische Fachkräfte, »sondern auch jede ungewollt Schwangere«. Die Kriminalisierung müsse beendet werden.

Warum sie 2019 Klage einreichte, begründet die 64-Jährige so: »Für mich war der Punkt erreicht, an dem ich sagte: Es reicht! Es kann nicht angehen, dass ausgerechnet in Deutschland Menschen es wagen, den Holocaust zu relativieren und zu verharmlosen.«

Im Blick hatte die Allgemeinmedizinerin bei ihrer Klage auch schwangere Frauen. Sie stoßen bei ihrer Suche nach neutralen Informationen oft auf die Seiten mit schockierenden Bildern.

»Kriminalisierung beenden«

Ärztinnen und Ärzte selbst dürfen - dank Hänels Kampagne - zwar mittlerweile angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Über Details zu informieren, verbietet ihnen aber der Strafgesetzbuch-Paragraf 219a weiterhin. Für seine Abschaffung will Hänel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen (mehr im Kasten).

Mittlerweile gibt es zwar eine offizielle Auflistung der Bundesärztekammer. Doch darauf stünden nur 327 Adressen bei mutmaßlich 1200 Anlaufstellen in Deutschland, so Hänel. Annen habe die Liste kopiert und »blutrünstig« kommentiert. Das gefährde die genannten Ärztinnen und Ärzte.

Bei einer Kundgebung vor der Verhandlung stellte sich unter anderem Susanne Kondoch-Klockow vom Auschwitz-Komitee hinter Hänel.

Ein weiterer Meilenstein steht demnächst an in Kristina Hänels zentralem Rechtsstreit für eine Streichung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a. Spätestens bis Oktober soll das Oberlandesgericht Frankfurt über ihre Revision entscheiden; dies könnte den Weg zum Bundesverfassungsgericht freimachen, den die Allgemeinmedizinerin anstrebt. Hänel wurde 2017 am Gießener Amtsgericht zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Gießen bestätigte das 2018 und noch einmal - aufgrund der durch die Bundesregierung veränderten Rechtslage - im Dezember 2019 mit einer auf 2500 Euro reduzierten Geldstrafe. Richterin und Staatsanwalt kritisierten den unlogischen Paragrafen und sahen grundsätzlichen Klärungsbedarf.



0
Kommentare | Kommentieren

Bilder und Videos